Zur Genehmigung einer Grundstücksteilung von bebauten Grundstücken (§17 BauPrüfVO) oder zur Eintragung einer neuen Baulast (§18 BauPrüfVO) ist ein Amtlicher Lageplan erforderlich. Bei folgenden besonderen Vorraussetzungen ist auch bei einem Bauantrag ein Amtlicher Lageplan notwendig (§3 Abs. 3 BauPrüfVO):
- noch nicht festgestellte Grenzen, d.h. die damalige Bildung der heutigen Grenzen erfolgte nicht nach jetzigem Mindeststandard
- Überbau eines fremden Gebäudes auf das Baugrundstück
- zu Gunsten oder zu Lasten des Baugrundstückes eingetragene Baulasten
- im Besonderen obliegt es dem Bauamt, die Erstellung eines Amtlichen Lageplans im Einzelfall zu fordern
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag:
In Bezug zu den Grenzen des Liegenschaftskatasters werden folgende Inhalte eingetragen:
- bereits vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück
- das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück
- die rechtmäßigen Grenzen inkl. deren Umringsmaße
- die Angabe zur Höhenlage der geplanten baulichen Anlage und des vorhandenen Geländes
- die Angabe zur vorhandenen und geplanten Entwässerung
- bauordnungs- und bauplanungsrechtlich relevante Gegebenheiten
Amtlicher Lageplan zur Teilungsgenehmigung:
In Bezug zu den Grenzen des Liegenschaftskatasters werden folgende Inhalte eingetragen:
- die geplante Teilungsgrenze
- Abstände von Gebäuden zur Teilungsgrenze
- ggfls. Abstandflächen von Gebäuden
- bauordnungs- und bauplanungsrechtlich relevante Gegebenheiten
Im Anschluss an die Teilungsgenehmigung lässt sich zeitnah die Teilung durchführen.
Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung:
In Bezug zu den Grenzen des Liegenschaftskatasters werden folgende Inhalte eingetragen:
- der Grund für die einzutragende Baulast (z.B. Neubau oder neue Teilungsgrenze)
- die von der Baulast betroffene Fläche sowie deren Bemaßung und Flächeninhalt
- bauordnungs- und bauplanungsrechtlich relevante Gegebenheiten