Bei Unklarheiten zur Lage ihrer Grundstücksgrenzen bieten wir folgende vermessungstechnische Dienstleistungen an:
Grenzanzeige
- Grenzpunkte werden vor Ort temporär kenntlich gemacht (Farbzeichen, Holzpflock oder ähnlichem)
- Der Auftraggeber erhält eine Skizze , die den Grenzverlauf darstellt, ggf. mit aufgemessener Topografie
Amtliche Grenzanzeige
- wie Grenzanzeige
- bei der Amtlichen Grenzanzeige erhält der Auftraggeber eine beurkundete Skizze, die bei Grenzstreitigkeiten auch vor Gericht als Grundlage dient
„Die Kosten sind in der Gebührenordnung für Amtliche Vermessungsstellen in NRW (VermWertGebO NRW) verbindlich festgelegt.“
Grenzvermessung
- beschädigte oder fehlende Grenzzeichen werden durch neue dauerhafte Grenzzeichen wie z.B. einen Grenzstein ersetzt
- es werden keine neuen Grenzen gebildet oder bestehende Grenzen verändert (dies geschieht in einer Teilungsvermessung)
- Grenzniederschrift mit den angrenzenden Nachbarn, in dem die neuen Grenzzeichen anerkannt werden
- Messung mit Grenzniederschrift wird dauerhaft in das Liegenschaftskataster übernommen
„Die Kosten sind in der Gebührenordnung für Amtliche Vermessungsstellen in NRW (VermWertGebO NRW) verbindlich festgelegt.“